Fachpraktische Tätigkeit
Sie studieren für das Lehramt an Berufskollegs und benötigen die Bescheinigung über den Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Fachpraktische Tätigkeit.
Zukünftige Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs sollen eigene Erfahrungen in der Arbeitswelt ihrer Schülerinnen und Schüler machen. Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Berufskollegs setzt daher – neben dem Abschluss „Master of Education“ (oder Erste Staatsprüfung) – eine zwölfmonatige fachpraktische Tätigkeit (FpT) voraus. Den Runderlass dazu finden Sie hier.
Die Feststellung der fachpraktischen Tätigkeit erfolgt in der Regel nach Abschluss der ordnungsgemäß absolvierten fachpraktischen Tätigkeit über die geforderten 12 Monate. Sie muss spätestens zum Antritt des Vorbereitungsdienstes vollständig nachgewiesen werden. In Ausnahmefällen, z.B. zum Zweck der Anmeldung der Masterarbeit oder der Einschreibung in den Masterstudiengang, können auch schon absolvierte Teilstücke (mindestens 26 Wochen) einer fachpraktischen Tätigkeit bescheinigt werden.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen - der Bestätigung der FpT durch das Unternehmen, dem Antragsformular zur Feststellung der FpT durch das LPA sowie einer Studienbescheinigung - an die für Ihre Hochschule zuständige Außenstelle des Landesprüfungsamtes.
LPA Außenstelle Essen - zuständig für
Universität Duisburg-Essen
Folkwang Universität der Künste
Bergische Universität Wuppertal
Kunstakademie Düsseldorf
Ruhr-Universität Bochum
TU Dortmund
LPA Außenstelle Köln - zuständig für
Universität zu Köln
Deutsche Sporthochschule Köln
Musikhochschule Köln
Universität Bonn
RWTH Aachen
Alanus Hochschule
LPA Außenstelle Münster - zuständig für
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Kunsthochschule Münster
Fachhochschule Münster
LPA Außenstelle Paderborn - zuständig für
Universität Paderborn
Universität Bielefeld
Musikhochschule Detmold
LPA Außenstelle Siegen - zuständig für
Universität Siegen