Fachpraktische Tätigkeit
Sie studieren für das Lehramt an Berufskollegs und benötigen die Bescheinigung über den Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Fachpraktische Tätigkeit.
Zukünftige Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs sollen eigene Erfahrungen in der Arbeitswelt ihrer Schülerinnen und Schüler machen. Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Berufskollegs setzt daher – neben dem Abschluss „Master of Education“ (oder Erste Staatsprüfung) – eine zwölfmonatige fachpraktische Tätigkeit (FpT) voraus. Den Runderlass dazu finden Sie hier.
Die Feststellung der fachpraktischen Tätigkeit erfolgt in der Regel nach Abschluss der ordnungsgemäß absolvierten fachpraktischen Tätigkeit über die geforderten 12 Monate. Sie muss spätestens zum Antritt des Vorbereitungsdienstes vollständig nachgewiesen werden. In Ausnahmefällen, z.B. zum Zweck der Anmeldung der Masterarbeit oder der Einschreibung in den Masterstudiengang, können auch schon absolvierte Teilstücke (mindestens 26 Wochen) einer fachpraktischen Tätigkeit bescheinigt werden.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen - der Bestätigung der FpT durch das Unternehmen, dem Antragsformular zur Feststellung der FpT durch das LAQUILA sowie einer Studienbescheinigung - an die für Ihre Hochschule zuständige Dienststelle des LAQUILA.
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